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EITCA-Akademie

Zertifizierungsstandard für digitale Fähigkeiten des European IT Certification Institute mit dem Ziel, die Entwicklung der digitalen Gesellschaft zu unterstützen

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EITCA-Akademie

EITCA-Akademie

Das European Information Technologies Certification Institute - EITCI ASBL

Zertifizierungsstelle

EITCI Institut

Brüssel, Europäische Union

Anwendung des europäischen Standards für die IT-Zertifizierung (EITC) zur Unterstützung der IT-Professionalität und der Digital Society

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EITCIINSTITUTE
CERTIFIED

Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der EITCA Academy

I. Allgemeine Bestimmungen

§ 1

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden als AGB bezeichnet) definieren die formalen Vorschriften für die Organisation der EITCA-Akademie - eine Implementierung der EITC-Programme für die Zertifizierung europäischer Informationstechnologien und der EITCA-Programme für die Zertifizierung europäischer Informationstechnologien, im Folgenden EITC/EITCA-Programme - einschließlich detaillierter Teilnahmebedingungen, Zahlung sowie der Rechte und Pflichten des Teilnehmers des EITC/EITCA Academy-Zertifizierungsprogramms (im Folgenden als Teilnehmer bezeichnet).

II. Organisation der EITCA Academy

§ 2

Die EITCA Academy wird vom European Information Technologies Certification Institute (EITCI Institute) organisiert und durchgeführt, das in der Rechtsform einer in Belgien registrierten gemeinnützigen ASBL-Vereinigung (Association Sans But Lucratif, dh Association Without Profit Purpose) operiert. Das EITCI-Institut wurde 2008 gemäß den Bestimmungen des Titels III des belgischen Gesetzes gegründet und verleiht gemeinnützigen Vereinigungen und Einrichtungen des öffentlichen Dienstes Rechtspersönlichkeit. Das Institut hat seinen eingetragenen Hauptsitz in Belgien, Avenue des Saisons 100-102, 1050 Brüssel. Die EITCA Academy wird in Übereinstimmung mit den methodischen, technischen und Programmrichtlinien des EITCI-Instituts implementiert, das auch als Zertifizierungsstelle/Zertifizierungsstelle für die EITC/EITCA-Programme fungiert.

§ 3

Die organisatorische Aufsicht über die Umsetzung der EITCA Academy wird durch das EITCI Institut ausgeübt.

§ 4

Die primäre Dienstleistung der European IT Certification Academy und der europäischen IT-Zertifizierungsprogramme ist die prüfungsbasierte Zertifizierungsdienstleistung mit weiteren unterstützenden Dienstleistungen, die kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Das EITCI-Institut definiert die Lehrpläne für europäische IT-Zertifizierungsprogramme und verweist auf angemessen ausgewählte hochwertige didaktische Multimedia-Bildungsmaterialien, um die Vorbereitung der Teilnehmer von Zertifizierungsprogrammen zu erleichtern, die schrittweise organisiert sind, um die relevanten Zertifizierungslehrpläne angemessen abzudecken. Das EITCI-Institut als gemeinnützige EU-Organisation mit dem Ziel der internationalen Verbreitung hochwertiger digitaler Kompetenzen und Fähigkeiten erhebt Gebühren für den Zugang zu seinen Zertifizierungsverfahren und bescheinigt, dass die Teilnehmer seiner Zertifizierungsprogramme entsprechende Kenntnisse und Fähigkeiten erworben haben. Die erhobenen Beglaubigungsgebühren decken somit die Kosten der Beglaubigungsverfahren einschließlich des Zugangs zu Prüfungen (durchgeführt in englischer Sprache mit Referenz KI-unterstützter automatischer Übersetzungen) und aller damit verbundenen Infrastrukturen. Das EITCI-Institut implementiert zusätzlich eine unterstützende Beratung für Prüfungsverfahren gemäß den Zertifizierungsrahmen, betreibt administrativ das Sekretariat der EITCA-Akademie und verwaltet die Zertifizierungs- und Fernprüfungsplattformen und -systeme. Das Sekretariat der EITCA-Akademie wird direkt vom EITCI-Institut beaufsichtigt. Alle regionalen und nationalen Ausgaben der EITCA Academy und der europäischen IT-Zertifizierungsprogramme werden ebenfalls vom EITCI-Institut betreut.

§ 5

1. Die inhaltliche Aufsicht über die Umsetzung der EITCA-Akademie wird von den zuständigen Teams und Ausschüssen des EITCI-Instituts (darunter Mitglieder des EITCI-Instituts, Mitglieder der Ausschüsse des EITCI-Instituts sowie Fachpersonal von Partnerunternehmen und -universitäten) ausgeübt, denen die Aufsicht obliegt Bereiche der einzelnen Programme.
2. Die externe Aufsicht über die Umsetzungsqualität der EITCA-Akademie und ihre Einhaltung der EITC-/EITCA-Programme wird durch das Programmkomitee des EITCI-Instituts ausgeübt, das Lehrpläne der EITC-/EITCA-Zertifizierungsprogramme sowie Richtlinien zu entsprechenden Prüfungen definiert und genehmigt Entwicklung von Lehrplänen.

III. Zertifizierungsprozess

§ 6

Die EITCA Academy als Teil des europäischen IT-Zertifizierungsprogramms ist ein Kompetenzzertifizierungsdienst. Es bietet einen detaillierten Lehrplan für jedes Zertifizierungsprogramm (einschließlich einzelner EITC-Programme und EITCA-Akademien, die thematisch relevante EITC-Programme gruppieren) zusammen mit Verweisen auf didaktisches Material, das für die Vorbereitung auf eine Prüfung in einem entsprechenden Lehrplan ausreicht. Die lehrplanrelevanten referenzierten didaktischen Materialien werden in einer nicht stationären Methodik bereitgestellt, die in einen Ferndidaktik- und Prüfungsprozess innerhalb einer dedizierten Zertifizierungsplattform gemäß den Richtlinien des EITC/EITCA-Programms integriert ist. Alle Bestandteile des Zertifizierungsprozesses, einschließlich Didaktik und Prüfungen, werden vollständig online über das Internet durchgeführt.

§ 7

Die EITCA-Akademie ermöglicht die Teilnahme sowohl an einzelnen EITC-Zertifizierungsprogrammen (im Folgenden als EITC-Programme bezeichnet) als auch an EITCA-Akademien, die aus thematisch gruppierten EITC-Zertifizierungsprogrammen bestehen. Jedes Zertifizierungsprogramm der EITCA Academy besteht aus vordefinierten, thematisch relevanten Gruppen von EITC-Programmen, die den Umfang eines bestimmten Curriculums der EITCA Academy abdecken. Nach der Anmeldung bei der EITCA Academy müssen die zugehörigen EITC-Programme in der angegebenen Reihenfolge abgeschlossen werden. Ein beliebiger Zugang zu beliebigen, in beliebiger Reihenfolge zu absolvierenden EITC-Programmen ist ebenfalls möglich, jedoch nur mit einer individuellen Immatrikulation für die entsprechenden EITC-Programme.

§ 8

Detaillierte Informationen und Lehrpläne, Inhaltsbereiche der EITC- und EITCA-Academy-Programme werden auf den Websites des EITCI-Instituts und der EITCA-Academy veröffentlicht und können Änderungen unterliegen, um laufende Aktualisierungen und Verbesserungen der Bildungsqualität der Zertifizierung widerzuspiegeln und aktuell zu halten -Datumsanpassungen sowie Änderungen der Richtlinien der EITC/EITCA-Programme, die vom EITCI-Institut als Ergebnis der Entwicklung der Informationstechnologien und der entsprechenden Bereiche und Inhalte der Zertifizierungslehrpläne eingeführt wurden.

§ 9

Der unterstützende didaktische Prozess ergänzt den Hauptzertifizierungsdienst und wird online auf der Grundlage von referenzierten didaktischen Materialien (einschließlich Open Access) und den Zertifizierungs- und E-Learning-Plattformen als asynchrones Fernverfahren durchgeführt, das für jeden Teilnehmer personalisiert ist und eine Einschreibung ermöglicht zu jeder Zeit des Kalenderjahres und eine zeitlich flexible, an die Bedürfnisse des Teilnehmers angepasste Lernplanung. Der didaktische Prozess für die Lehrpläne der entsprechenden EITC-Zertifizierungsprogramme auf der Grundlage von Referenzmaterialien ist nur eine Ergänzung des Zertifizierungsdienstes, der vom EITCI-Institut bereitgestellt wird (ergänzt durch den uneingeschränkten Zugang zu Online-Beratungen mit relevanten Experten) und kann daher vom Teilnehmer weggelassen werden , die Qualifikationen zur entsprechenden Zertifizierung mit dem relevanten EITC-Curriculum aus anderen Bildungsressourcen erworben haben.

§ 10

Der komplementäre didaktische Prozess auf der Grundlage von Referenzmaterialien (in Text- und Multimediaform) innerhalb jedes der EITC-Zertifizierungsprogramme wird online in dem Umfang durchgeführt, der durch das Curriculum des entsprechenden Programms definiert ist.

§ 11

Als Teil des didaktischen Prozesses der EITCA Academy hat der Teilnehmer Zugang zu didaktischen Online-Konsultationen im Rahmen des Lehrplans des Programms. Die Beratungen werden remote von einschlägigen Experten und Pädagogen durchgeführt.

§ 12

1. Voraussetzung für den Abschluss jedes EITC-Programms ist das erfolgreiche Bestehen der Abschlussprüfung auf dem Mindestniveau von 60 % gemäß dem EITC-Programm und den Richtlinien des EITCI-Instituts. Die Abschlussprüfung für jedes der EITC-Programme hat die Form eines aus der Ferne abgelegten Multiple-Choice-Tests, der vollständig online auf der Zertifizierungsplattform durchgeführt wird.
2. Der Abschluss des EITCA-Academy-Programms setzt den erfolgreichen Abschluss aller EITC-Programme voraus, die die entsprechende EITCA-Academy bilden.

§ 13

Der Wissens- und Kompetenzumfang, der zum Bestehen der Abschlussprüfung für jedes der EITC-Programme erforderlich ist, entspricht den inhaltlichen Inhalten des entsprechenden Curriculums und wird von einem zuständigen Ausschuss festgelegt, der für ein bestimmtes EITC-Programm zuständig ist, in Übereinstimmung mit dem Programm des EITCI-Instituts Richtlinien und in Absprache mit dem Vorstand des EITCI-Instituts.

§ 14

1. Falls die Mindestanforderungen zum Bestehen einer bestimmten Abschlussprüfung des EITC-Programms nicht erreicht werden, darf der Teilnehmer die nicht bestandene Prüfung kostenlos wiederholen.
2. Wenn der zweite Versuch, eine Abschlussprüfung zu bestehen, ebenfalls nicht bestanden wird, kann der Teilnehmer die weiteren Versuche nach Ermessen des EITCI-Instituts unternehmen. Das EITCI-Institut behält sich das Recht vor, dem Teilnehmer jeden zusätzlichen Prüfungsansatz (über den zweiten Versuch hinaus) gemäß seinen aktuellen Bestimmungen in Rechnung zu stellen, kann den Teilnehmer jedoch auch von zusätzlichen Gebühren für übermäßige Prüfungsansätze befreien.
3. Die Teilnehmer haben auch Anspruch auf eine Korrektur der Abschlussprüfung des EITC-Programms, wenn sie mit der erzielten Punktzahl nicht zufrieden sind, sofern die Prüfung bereits im ersten Versuch bestanden wurde. In diesem Fall wird das höhere der beiden Ergebnisse berücksichtigt.

§ 15

Nach erfolgreichem Abschluss des EITC-Programms oder der EITCA-Akademie (abhängig von der Teilnahmevariante) und Erfüllung der formalen Anforderungen des Abschlusses des EITC/EITCA-Programms erhält der Teilnehmer die folgenden Dokumente:
- EITC-Zertifikat für den Fall, dass der Teilnehmer nur für das entsprechende EITC-Programm eingeschrieben war, das vom EITCI-Institut in Brüssel digital ausgestellt wurde (zusammen mit ergänzenden Unterlagen).
- EITCA-Zertifikat zusammen mit allen enthaltenen EITC-Zertifikaten für den Fall, dass der Teilnehmer am EITCA Academy-Programm teilnahm, das vom EITCI-Institut in Brüssel digital ausgestellt wurde (zusammen mit ergänzenden Unterlagen).
Auf die Online-Validierung und Verifizierung der ausgestellten EITC/EITCA-Zertifikate wird in §27 verwiesen.

IV. Anmelde- und Zahlungsregeln

§ 16

Die Anmeldung zur Teilnahme an der EITCA Academy erfolgt laufend. Aufgrund des asynchronen und personalisierten Charakters der verwendeten Zertifizierungsplattformen kann die Anmeldung für die Programme zu jeder Zeit des Kalenderjahres erfolgen.

§ 17

1. Die Anmeldung zu EITC-/EITCA-Academy-Zertifizierungsprogrammen erfolgt durch elektronisches Auschecken und Registrierung auf der EITCA-Academy-Website und Zahlung der Teilnahmegebühr für die ausgewählten EITC- oder EITCA-Academy-Programme.
2. Die für den Zertifizierungsprozess erforderlichen personenbezogenen Daten des übrigen Teilnehmers, einschließlich Identifikations-, Adress- und Rechnungsdaten, müssen entweder beim Check-out oder zu einem späteren Zeitpunkt beim Abschluss der Registrierung (bei der Regulierung der Gebührenzahlungen) angegeben werden.
3. Sowohl während der Registrierung gemäß Punkt 1 als auch beim Abschluss der Registrierung durch die Bestellung des Zertifizierungsprogramms gemäß Punkt 2 muss der Teilnehmer seine wahren persönlichen Daten und Rechnungsdaten angeben.
4. Für die Durchführung des Remote-Online-Zertifizierungsverfahrens muss die Identität des Teilnehmers verifiziert werden. Die Identitätsprüfung basiert auf den eingegebenen personenbezogenen Daten des Teilnehmers und einem sicher hochgeladenen Scan eines Identitätsdokuments (entweder eines nationalen Personalausweises oder eines Reisepasses), das nur verarbeitet wird, um die Identitätsprüfung entsprechend der Datenschutzrichtlinie (verfügbar unter https://eitca.org/privacy-policy/), im Einklang mit den Bestimmungen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung, dh der Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten, um die Online-Umsetzung des europäischen IT-Zertifizierungsprozesses zu ermöglichen .

§ 18

Die Gebühren für die Teilnahme an den EITC/EITCA-Programmen werden auf den Websites der EITCA Academy veröffentlicht.

§ 19

1. Folgende Gebührenzahlungsmethoden werden akzeptiert:
a) Online-Zahlung über kooperierende Anbieter von Online-Zahlungsdiensten (einschließlich Kredit-/Debitkarten, E-Wallets und andere ausgewählte globale und lokale elektronische Zahlungsmethoden, vorbehaltlich der aktuellen Verfügbarkeit durch Anbieter und Region).
b) Überweisung auf das Bankkonto des EITCI-Instituts, wie auf den Websites der EITCA Academy veröffentlicht.
2. Im Fall von Punkt 1a) kann die Zahlung direkt nach oder mit der Registrierung über eine der verfügbaren Methoden erfolgen. Zahlungen werden in diesem Fall normalerweise innerhalb weniger Sekunden nach ihrem Beginn abgeschlossen.
3. In dem unter Punkt 1b) genannten Fall gilt die Zahlung als beglichen, nachdem die Gelder auf dem Bankkonto des EITCI-Instituts eingegangen sind. Zur korrekten Identifizierung der Zahlung ist es wichtig, gemäß den gesendeten Anweisungen sowohl den vollständigen Namen des Teilnehmers als auch den Code des gewählten EITC/EITCA-Programms im Überweisungstitel anzugeben.
4. Das EITCI-Institut behält sich das Recht vor, zusätzlich zu den unter Punkt 1 genannten Zahlungsmethoden weitere Zahlungsmethoden zur Verfügung zu stellen.
5. Informationen zu allen derzeit verfügbaren Zahlungsmethoden werden auf den Websites der EITCA Academy veröffentlicht.
6. Die detaillierten Nutzungsbedingungen für Zahlungsmethoden, die von externen Lieferanten bereitgestellt werden, sind in den jeweiligen Geschäftsbedingungen dieser Lieferanten angegeben. Links zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Sie auf der Website der EITCA Academy. Mit der Verwendung dieser Zahlungsarten akzeptieren Sie die oben genannten Bedingungen. Das EITCI-Institut ist nicht verantwortlich für die Ausführung des Zahlungsprozesses durch externe Lieferanten.

§ 20

1. Die Abwicklung der Zahlung entspricht dem Abschluss einer Vereinbarung in elektronischer Form zwischen dem Teilnehmer und dem EITCI-Institut über die Bereitstellung ausgewählter Zertifizierungsdienste/-dienste (im Folgenden als Teilnahmevereinbarung bezeichnet) gemäß der Beschreibung der auf der Website erbrachten Dienstleistungen EITCA Academy-Websites und die Bestimmungen dieser AGB und impliziert die Erlangung des Teilnehmerstatus der EITCA Academy.
2. Falls die Zahlung nicht vom Teilnehmer selbst beglichen wird oder der Teilnehmer von den Teilnahmegebühren befreit ist, wird die Teilnahmevereinbarung in elektronischer Form zu dem Zeitpunkt geschlossen, zu dem der Teilnehmer relevante Zertifizierungsprogramme mit erlassenen Gebühren bestellt.
3. Der Abschluss der Teilnahmevereinbarung kann auch auf andere Weise (einschließlich schriftlicher Form) erfolgen, wenn dies vom EITCI-Institut oder von den Parteien vereinbart wird.
4. Das EITCI-Institut gewährt gemäß seiner Politik Subventionen, die im Rahmen der EITC/EITCA-Zertifizierungsprogramme behinderten Menschen, vortertiären Schulkindern und Menschen mit niedrigem sozioökonomischem Status in einer Reihe von niedrig entwickelten Ländern (einschließlich Syrien) in voller Gebührenbefreiung gewährt werden , Palästinensische Autonomiegebiete, Haiti, Jemen, Gambia, Malawi, Burundi, Kongo, Uganda, Äthiopien, Tansania, Mosambik). Darüber hinaus kann das EITCI-Institut Subventionen für entweder EITC- oder EITCA Academy-Zertifizierungen gewähren, die in Form von teilweisen Gebührenermäßigungen gewährt werden. Im ersteren Fall erfolgt die Qualifizierung für die Befreiungen von subventionierten Gebühren nach einer Erklärung des Teilnehmerstatus, der eine Überprüfung der Nachweisdokumentation durch das EITCI-Institut folgen kann. Im letzteren Fall sind die subventionierten Teilgebührenermäßigungen durch die Verbreitung von EITCI-Subventionscodes zugänglich, die zu einer entsprechenden Gebührenermäßigung an der EITC/EITCA-Zertifizierungsauftragskasse berechtigen, die für alle Teilnehmer weltweit gültig ist. Da die Anzahl der subventionierten Plätze begrenzt ist, werden sie in Tranchen mit 24-48 Stunden Gültigkeits-Reservierungsfristen vergeben und automatisch den Browsersitzungen potenzieller Teilnehmer zugewiesen. Der Teilnehmer kann den Zuschuss automatisch beim Auschecken nutzen (der entsprechende Zuschuss wird in der Gebührenermäßigung des entsprechenden Programms berücksichtigt). Nachdem sitzungsreservierte subventionierte Plätze vom Teilnehmer nicht genutzt werden, kehren sie in den Pool der verfügbaren subventionierten Plätze zurück und können anderen Teilnehmern zugeteilt werden, während die genutzten subventionierten Plätze nicht mehr verfügbar sind. Die monatliche Begrenzung der bezuschussten Plätze hängt von der Förderkapazität des EITCI-Instituts ab. Im Falle der Programme der EITCA Academy, die über die Komplementaritätskriterien im Ziel zur Überbrückung von Lücken bei digitalen Fähigkeiten subventioniert werden, betrifft die Unterstützung nur die vollständige Teilnahme an der EITCA Academy, daher sind keine Subventionen für individuell ausgewählte einzelne EITC-Programme verfügbar. Dadurch wird die Teilnahmevoraussetzung der EITCA-Akademie bei der Durchführung einzelner EITC-Programme der EITCA-Akademie in einer angegebenen Reihenfolge eingeführt, sodass die Teilnahme die Komplementaritätskriterien von Fähigkeiten gewährleistet, die in einer relevanten digitalen Spezialisierung attestiert werden. Die Bereitstellung der vom EITCI-Institut gewährten Subventionen in Form der entsprechenden Ermäßigung der Zertifizierungsgebühren liegt ausschließlich im Ermessen des EITCI-Instituts und ist durch seine Betriebs- und Finanzierungskapazität begrenzt. Das EITCI-Institut behält sich das Recht vor, die subventionierte Zertifizierungsimplementierung einzuschränken oder auszusetzen.

§ 21

1. Der volle Zugang zu den EITCA Academies/EITC Programmen auf der Zertifizierungsplattform wird nach Zahlungseingang (nach elektronischer Unterzeichnung der Teilnahmevereinbarung) freigeschaltet.
2. Als Beginn der eigentlichen Leistungserbringung gilt die erstmalige Anmeldung des Teilnehmers bei der bestellten EITCA Academy/dem EITC-Programm auf der Zertifizierungsplattform.

§ 22

Wenn der Besteller und der Teilnehmer verschiedene Parteien sind oder der Besteller ein Unternehmen oder eine Institution ist, sollten angemessene Bestellerdaten für die Rechnung im Abschnitt Rechnungsinformationen des Bestellabschlussformulars angegeben werden.

V. Rechte und Pflichten des Teilnehmers und die Teilnahmebedingungen

§ 23

Der Teilnehmer hat Anspruch auf:
1. Zugriff auf die EITC/EITCA-Zertifizierungsprogramme, für die er/sie sich auf den Zertifizierungsplattformen der EITCA Academy anmeldet.
2. Greifen Sie auf das im Programm beschriebene entsprechende Zertifizierungscurriculum zu und nehmen Sie an den Abschlussprüfungen teil.
3. Verwenden Sie die von Drittanbietern bereitgestellte Computersoftware, die für die optionalen Übungen (Laboratorien) und praktischen Übungen vorgesehen ist, in den durch die einschlägigen Lehrpläne festgelegten Bereichen. Alle EITC-Zertifizierungsprogramme sind in ihren Lehrplänen so definiert, dass sichergestellt ist, dass ein Zugriff auf die externe Software besteht, der eine optionale Praxis im Zusammenhang mit dem Zertifizierungsprogramm ermöglicht. Dieser Zugang beinhaltet entweder vom Teilnehmer bezahlte oder kostenlose, aber zeitlich begrenzte Testversionen von kommerzieller Software oder zeitlich unbegrenzte kostenlose Open-Source-Software. Die Verwendung der externen Software ist nicht erforderlich, um eines der relevanten EITC-Zertifizierungsprogramme abzuschließen. Alle EITC-Zertifizierungsprogramme der EITCA Academy sollen vollständig auf der Grundlage des Wissensstandes abgeschlossen werden, der im jeweiligen Lehrplan definiert ist und auf den in den didaktischen Materialien verwiesen wird. Die Rolle der externen Software liegt lediglich in der optionalen Entwicklung der Praxis des Teilnehmers, die durch die Verwendung der kostenpflichtigen kommerziellen Versionen oder der zeitlich begrenzten Testversionen der entsprechenden Software oder in relevanten Fällen auch durch die Verwendung der kostenlosen Open-Source-Software erreicht werden kann . Der Teilnehmer kann sich dafür entscheiden, zusätzlich eine eigene Praxis unter Verwendung der entsprechenden externen Software zu entwickeln, wobei die entsprechenden Übungen (Laboratorien) des EITC-Zertifizierungsprogramms auf die Programmstunden verweisen, die während der Nutzung kostenpflichtiger kommerzieller oder zeitlich begrenzter Testversionen der Software oder in relevanten Fällen von möglich sind Die kostenlose Open-Source-Software geht jedoch über das implementierte Zertifizierungsverfahren hinaus.
4. Verwenden Sie Online-Konsultationen zum Lehrplan der eingeschriebenen Kurse, die von Experten und didaktischen Teams angeboten werden, die das Sorgerecht für die entsprechenden Programme haben.
5. Erhalten Sie die in §15 genannten Dokumente nach erfolgreichem Abschluss der eingeschriebenen EITC/EITCA-Zertifizierungsprogramme und Erfüllung der in diesen AGB angegebenen formalen Bedingungen.
6. Nehmen Sie an speziellen Initiativen zur Mitfinanzierung und Förderung von Subventionen, Werbeaktionen und Wettbewerben teil, die für die Teilnehmer von EITC-Zertifizierungen und Teilnehmern der EITCA Academy-Programme bestimmt sind.

§ 24

Der Teilnehmer ist verpflichtet:
1. Lösen Sie die Fernprüfungen für alle eingeschriebenen Zertifizierungsprogramme selbst, vorbehaltlich der in §31 genannten Strafen.
2. Beachten Sie die anderen Bestimmungen dieser AGB.

§ 25

1. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten vom EITCI-Institut, dh der Zertifizierungsstelle/Zertifizierungsstelle (dem in Brüssel, Belgien, registrierten Europäischen Institut für Informationstechnologie-Zertifizierungsinstitut EITCI ASBL), zum Zwecke der Erbringung von Dienstleistungen verarbeitet und diese Daten weitergegeben werden mit Partnern, die an der Umsetzung der EITCA-Akademie beteiligt sind, im Rahmen der für die Umsetzung der Organisations-, Bildungs- und Zertifizierungsprozesse der EITCA-Akademie erforderlichen Bereiche.
2. Die unter Punkt 1 genannten personenbezogenen Daten werden unter Einhaltung hoher Sicherheitsstandards und in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung, dh der Verordnung (EU) 2016/679 und entsprechenden Rechtsakten, geschützt und verarbeitet des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr. Alle Teilnehmer und alle anderen Personen, deren personenbezogene Daten vom EITCI-Institut verarbeitet werden, haben das Recht, die Änderung ihrer Daten entsprechend ihrer sachlichen Form sowie die Löschung ihrer Daten und die Einstellung der Verarbeitung zu verlangen. Im letzteren Fall hat für Inhaber der von der EITCI ausgestellten Zertifizierung ein Antrag auf Löschung personenbezogener Daten die Folge, dass die ausgestellten Zertifizierungen storniert werden.
3. Die detaillierten Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten und zum Datenschutz auf den Websites des EITCI-Instituts finden Sie in den Datenschutzrichtlinien, die auf den jeweiligen Websites veröffentlicht sind. Insbesondere ist die Datenschutzrichtlinie der EITCA Academy verfügbar unter https://eitca.org/privacy-policy/.

§ 26

1. Der Teilnehmer erkennt an, dass alle didaktischen Materialien, die ihm im Rahmen der Teilnahme an der EITCA Academy zur Verfügung gestellt werden, einschließlich referenzierter Open-Access-Lehrmaterialien, ausschließlich geistiges Eigentum des EITCI-Instituts oder anderer relevanter Einrichtungen sind und dem entsprechenden rechtlichen Schutz unterliegen mit den geltenden Vorschriften (einschließlich der Rechtsakte zum Schutz des geistigen Eigentums und der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und verwandter Schutzrechte in der Informationsgesellschaft). Der Teilnehmer ist berechtigt, die ihm zur Verfügung gestellten Materialien und deren Inhalte (insbesondere didaktische Materialien, Computersoftware und Prüfungsinhalte) ausschließlich zum Zwecke des Selbststudiums zu nutzen und im Falle von nicht frei zugänglichen Materialien nicht vorzunehmen sie Dritten ohne ausdrückliche Zustimmung des EITCI-Instituts oder der jeweiligen Rechteinhaber zugänglich gemacht werden.
2. Im Falle eines Verstoßes gegen die in Punkt 1 genannten Bestimmungen können das EITCI-Institut oder die jeweiligen Urheberrechtsinhaber vom Teilnehmer Ersatz für alle durch diesen Verstoß verursachten materiellen oder immateriellen Schäden verlangen. Dies betrifft insbesondere die Inhalte der europäischen IT-Zertifizierungsprüfungen.

§ 27

1. Die Einleitung des Zertifizierungsverfahrens und die Erlangung des/der in §15, Punkt 2 genannten Zertifikats/Zertifikate ist an die Abgabe einer Zustimmung zu den Zertifizierungsbedingungen des EITCI-Instituts (im Folgenden Zertifizierungsvertrag) gebunden. Die Bedingungen der Zertifizierungsvereinbarung sind unter verfügbar https://eitci.org/eitci-certification-agreement und die Ausstellung von EITC-/EITCA-Programmzertifikaten erfordert die Zustimmung zu den Bedingungen der Zertifizierungsvereinbarung.
2. Die Zertifizierungsvereinbarung ist vom Teilnehmer elektronisch oder schriftlich zu unterzeichnen. In diesem Fall ist eine Scan-Kopie per E-Mail an das Sekretariat der EITCA-Akademie zu senden. Falls das EITCI-Institut die Identität des Teilnehmers auf der Grundlage der bereitgestellten Gebührenzahlung nicht überprüfen kann, kann das EITCI-Institut eine Kopie des Ausweises des Teilnehmers (Personalausweis, Reisepass oder anderes Ausweisdokument gemäß Zertifizierungsvereinbarung) verlangen, um die Überprüfung zu ermöglichen der Identität und Authentizität des Teilnehmers der in der Zertifizierungsvereinbarung angegebenen Daten.
3. Das Versenden der in Punkt 2 genannten Dokumente sollte unmittelbar nach Erhalt der Anfrage des EITCI-Instituts zur Überprüfung der Identität des Teilnehmers erfolgen. Das EITCI-Institut behält sich das Recht vor, seine Zertifizierungen nicht auszustellen oder seine bereits ausgestellten Zertifizierungen gemäß § 15 zu stornieren, wenn die Identität des Teilnehmers nicht überprüft werden kann oder festgestellt wird, dass die vorgelegte Identität des Teilnehmers nicht stichhaltig ist. In diesem Fall hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung der gesamten oder eines Teils der Teilnahmegebühren.
4. Für den Fall, dass der Teilnehmer alle erforderlichen Prüfungen bestanden hat, die in Punkt 2 genannten Unterlagen jedoch nicht innerhalb von 30 Tagen nach Ablauf der in §28 geregelten maximalen Teilnahmedauer abgeliefert hat und wenn kann mit dem Teilnehmer keine Einigung über das Datum der Zustellung dieser Dokumente erzielt werden, behält sich das EITCI-Institut das Recht vor, seine Verpflichtungen aus der Teilnahmevereinbarung als erfüllt zu betrachten, unter Verzicht auf die Verpflichtung zur Ausstellung des Zertifikats gemäß §15, Punkt 2. In diesem Fall hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung der gesamten oder eines Teils der Teilnahmegebühren.

§ 28

1. Die regulierte maximale Abschlussdauer (maximale Dauer der Teilnahme) beträgt 12 Monate für die vollständige EITCA-Akademie und 3 Monate für jedes einzelne EITC-Programm (für die Teilnahme außerhalb der Akademie), gerechnet ab dem Zeitpunkt des Abschlusses der Teilnahmevereinbarung und bis zum Erfolg Bestehen aller erforderlichen Prüfungen.
2. Auf begründeten Antrag des Teilnehmers kann die unter Punkt 1 angegebene Dauer in Absprache mit dem EITCI-Institut verlängert werden. Das EITCI-Institut kann nach eigenem Ermessen die oben genannten Laufzeiten durch seine unabhängige Entscheidung auf unbestimmte Zeit verlängern.
3. Wird die in Punkt 1 genannte Dauer vom Teilnehmer überschritten und kann kein Konsens über die Verlängerung dieser Dauer erzielt werden, behält sich das EITCI-Institut das Recht vor, die Teilnahmevereinbarung zu kündigen. In diesem Fall hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung der gesamten oder eines Teils der Teilnahmegebühren.

§ 29

1. Durch die Ausweitung der Bestimmungen der Verbraucherschutzverordnungen (Umsetzung der Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Verbraucherrechte) wird der Teilnehmer, der Verbraucher ist (gilt nicht für Unternehmen/Institutionen sowie engagierte Einzelpersonen in Wirtschaftstätigkeiten, die den Auftrag im Rahmen dieser Tätigkeiten getätigt haben) ist berechtigt, einen im Fernabsatz abgeschlossenen Teilnahmevertrag ohne Angabe von Gründen innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss des Teilnahmevertrags zu stornieren und eine volle Rückerstattung zu erhalten. Die Kündigung sollte in Form einer schriftlichen Erklärung (mit Hinweis auf die jeweilige Rechtsgrundlage) per E-Mail als Kopie an das Sekretariat der EITCA-Akademie oder an das EITCI-Institut gesendet werden.
2. Das Rücktrittsrecht entfällt, wenn der Teilnehmer eine Prüfung gemäß §4, §5, §6, §12, §13, §14 und §23 ablegt (unabhängig vom Prüfungsergebnis einschließlich Nichtbestehen oder Nichtbestehen). vor Ablauf der 30-tägigen Frist gemäß Punkt 1.
3. Ausführliche Informationen zur Rückerstattungsrichtlinie der EITCA Academy, die das Widerrufsrecht der Verbraucher zur Erweiterung der europäischen Verbraucherrechterichtlinie (Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Verbraucherrechte) spezifiziert, sind verfügbar unter https://eitca.org/refund-policy/.

VI. Schlussbestimmungen

§ 30

Das EITCI-Institut kann nicht für Schwierigkeiten bei der Durchführung der EITC-Zertifizierungs- und EITCA-Akademieprogramme verantwortlich gemacht werden, die auf Gründe zurückzuführen sind, die außerhalb der Kontrolle des EITCI-Instituts liegen (einschließlich Faktoren, die sich aus den Maßnahmen des Teilnehmers und Dritter oder höherer Gewalt ergeben).

§ 31

1. In Ausnahmefällen im Falle eines schwerwiegenden Verstoßes des Teilnehmers gegen die Bestimmungen dieser AGB, insbesondere wenn festgestellt wird, dass der Teilnehmer die Abschlussprüfung nicht selbst gelöst hat, oder im Falle der Nichtbeachtung der Bestimmungen von Aufgrund dieser AGB durch den Teilnehmer, die dazu führen, dass die Verpflichtungen des EITCI-Instituts aus der Teilnahmevereinbarung nicht erfüllt werden können, behält sich das EITCI-Institut das Recht vor, die Teilnahmevereinbarung mit sofortiger Beendigung des Dienstes zu kündigen. In diesem Fall hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Erstattung aller oder eines Teils der Teilnahmegebühren.
2. Wenn festgestellt wird, dass der Teilnehmer die Abschlussprüfung (en) nicht selbst gelöst hat, wird dies von der Zertifizierungsstelle/Zertifizierungsstelle berücksichtigt, die möglicherweise beschließt, den Teilnehmer dauerhaft von der Möglichkeit der Teilnahme auszuschließen in einem seiner akkreditierten Zertifizierungsprogramme in der Zukunft sowie zur Stornierung von Zertifikaten, die zuvor an den Teilnehmer ausgestellt wurden. In diesem Fall hat der Teilnehmer auch keinen Anspruch auf Erstattung aller oder eines Teils der Teilnahmegebühren.

§ 32

Die Teilnahmevereinbarung gilt als abgeschlossen, nachdem dem Teilnehmer die in §15 genannten Dokumente ausgestellt wurden oder nachdem die Teilnahmevereinbarung vorbehaltlich der Bestimmungen dieser AGB oder im gegenseitigen Einvernehmen der Parteien beendet wurde. Der Teilnehmer ist jedoch verpflichtet, alle Verpflichtungen dieser AGB und der Zertifizierungsvereinbarung einzuhalten, während er seine vom EITCI Institute ausgestellte Zertifizierung als gültig hält.

§ 33

1. Diese AGB sowie alle Fragen, die nicht durch diese AGB in Bezug auf die Erbringung von Dienstleistungen durch das EITCI-Institut abgedeckt sind, unterliegen belgischem Recht und unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit der belgischen Gerichte.
2. Die Parteien bemühen sich, Streitigkeiten über die Teilnahme an der EITCA-Akademie und die Einhaltung der Bestimmungen dieser AGB einvernehmlich beizulegen. In Ermangelung einer gütlichen Einigung wird die territoriale Zuständigkeit der für den Sitz des EITCI-Instituts geeigneten Justizbehörden übernommen.

§ 34

Diese AGB gelten ab dem 1. Juli 2014 und können Aktualisierungen und Änderungen unterliegen, insbesondere um die Qualität der erbrachten Dienstleistungen zu verbessern.

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